Inklusive Beschulung ist die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung im gemeinsamen Unterricht an der Regelschule. Die Kinder mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch, die inklusiv beschult werden, gehören zu einer Klasse in einer Regelschule. Das Bildungsangebot für diese Kinder ist dann einerseits von der Regelschule geprägt, andererseits gilt für sie der Bildungsplan des SBBZ L, der sich an ihre individuellen Fähigkeiten orientiert. Um dem jeweiligen Bildungsanspruch gerecht zu werden, werden an der Regelschule normalerweise Gruppen aus mehreren Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gebildet. Derzeit werden im Bereich des Staatlichen Schulamts Markdorf für ein Kind mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Bereich Lernen ungefähr zwei Wochenstunden für eine sonderpädagogische Unterstützung bereitgestellt. Lehrkräfte eines SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen (L) unterrichten dann gemeinsam mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern der allgemeinen Schule, fördern individuell, wo es notwendig ist und beraten in Bildungsfragen und bei Fragen des Werdegangs.

Wann ist Inklusion möglich?
Wenn ein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat, so kann dieser Anspruch inklusiv an einer Regelschule verwirklicht werden. Die inklusive Beschulung stellt neben der Beschulung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) eine weitere Möglichkeit der Beschulung dar, die für ein Kind passen könnte.

Für welche Schülerinnen und Schüler?
Grundsätzlich ist das inklusive Bildungsangebot eine Möglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Die Schülerinnen und Schüler werden an der Regelschule auch nach dem Bildungsplan des SBBZ L unterrichtet. Unsere Schule als zuständiges SBBZ L unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot L an den jeweiligen Regelschulen mit Lehrkräften unserer Schule.